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Bibliotheksordnung

Öffentliche Bibliothek der Pfarre und Stadtgemeinde Schwanenstadt

Benutzungsordnung

Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben.  Wir bitten unsere Benutzerinnen und Benutzer, die nachfolgenden Bedingungen zum Verleih unserer Medien zu lesen.

Anmeldung

Die Anmeldung als Leser:in erfolgt persönlich. Jede:r Bibliotheksbenutzer:in erkennt mit seiner:ihrer Unterschrift die Verleihbedingungen an und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nur mit schriftlicher Zustimmung und Haftungserklärung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Diese verpflichten sich, nicht bezahlte Gebühren zu begleichen, sowie allfällige Ersätze für die vertretene Person zu tragen.

Mit der erfolgten Anmeldung wird eine Karte vergeben, die zur Entlehnung von Medien der Bibliothek berechtigt. Die Karte ist nicht übertragbar. Namens- und Adressänderungen bitten wir bekannt zu geben. Der Verlust der Karte ist der Bibliothek umgehend zu melden.

Etlehnung

  1. Entlehnfrist: 3 Wochen (außer bei Reservierungen verlängerbar), Zeitschriften 2 Wochen
  2. Die Anzahl der (gleichzeitig) entlehnten Medien pro Benutzer:in ist nicht begrenzt
  3. Die Benutzer:innen sind verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme zu verbuchen.
  4. Medien sind nur für den eigenen Gebrauch der Benutzer:innen bestimmt, schonend zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden und auch nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden.
  5. Die Benutzer:innen haben die Medien bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen.
  6. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen.
  7. Die Entlehnfrist ist einzuhalten. Ist die Entlehnfrist überschritten, fallen Überziehungsgebühren an.
  8. Wenn die Medien nicht von jemand anderem vorbestellt sind, kann die Entlehnfrist maximal ein Mal persönlich in der Bibliothek, telefonisch (07673 / 75276) oder per Mail (biblio-schwanenstadt@aon.at) verlängert werden.
  9. Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadenersatz zu leisten. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
  10. Sollte ein von Ihnen gewünschtes Medium aktuell nicht in der Bibliothek verfügbar sein, kann dieses reserviert werden.

 

Hausordnung

  1. Die Benutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
  2. Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen
  3. In der Bibliothek besteht Rauchverbot.
  4. Essen und Trinken ist nur in Bereichen gestattet, die dafür gekennzeichnet sind.
  5. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
  6. Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die grobe oder dauernde Verstöße gegen die Benutzungsordnung begehen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bibliothek auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Jahresbeiträge besteht.
  7. Für Garderobe und sonstige mitgebrachten Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

Gültig ab 01.05.2023                                                         Die Bibliotheksleitung